Hospizstiftung Landkreis und Stadt Karlsruhe

So können Sie helfen


Da alle Menschen, die im Stadt- und Landkreis Karlsruhe leben, potentielle  Nutzer der Hospizangebote sein können, sollte es  Anliegen aller sein, dass die Hospizstiftung auch künftigen Herausforderungen genügen kann. Dafür gibt es verschiedene Wege:

 

Spenden

Wenn Sie spenden, kommt der Betrag unmittelbar dem begünstigten Zweck zugute. Wenn Sie keine Weisungen erteilen, werden wir Ihre Zuwendung ab 500  Euro als Zustiftung verwenden. Sie dient damit der Nachhaltigkeit der Stiftung

 

Zustiftungen

Wenn Sie zustiften wollen, dann erhöhen Sie das Stiftungskapital und die damit jährlich erreichbaren Ausschüttungen. Sie tragen damit dazu bei, dass die Hospizarbeit auf ein verlässliches und sicheres Fundament gestellt wird.

 

Vermächtnisse/Erbschaften

Wenn Sie heute noch nicht zustiften können oder wollen, dann können Sie auch testamentarisch festlegen, dass nach Ihrem Tod ein Vermächtnis an die Hospizstiftung geht. Die Stiftung kann auch als Erbe eingesetzt werden.

 

Sie können bei allen Zuwendungen bestimmen, welche Einrichtung – z.B. Hospizdienst oder Arista – begünstigt werden soll.

Ihre Spende oder Zustiftung erbitten wir auf das

 

Stiftungskonto bei der Sparkasse Karlsruhe

IBAN  DE77 6605 0101 0001 0967 26

 

Wir möchten uns gerne bei Ihnen persönlich bedanken. Dafür und für die Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre Anschrift. Bitte tragen Sie diese in das Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers ein. Spenden bis zum Betrag von 300 € können Sie auch ohne Spendenbestätigung durch Zahlungsbestätigung / Kontoauszug eines Kreditinstitutes nachweisen.

 

Die Hospizstiftung ist durch Bescheid des Finanzamts Ettlingen als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist damit im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich abzugsfähig. Bei Zustiftungen können größere Beträge steuerlich auf mehrere Jahre verteilt werden.

 

Die Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an!